Sailing Spirit d.o.o. – im weiteren Text „Serviceanbieter“
Mieter, natürliche Person – im weiteren Text „Servicenutzer“
- UNTERKUNFTSPREISE
Der vereinbarte Preis für die Unterkunft umfasst die Inanspruchnahme der Unterkunftsleistung am Segelboot. Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoffkosten sind nicht im Preis enthalten.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Boote, auf denen die Unterkunftsleistung erbracht wird, dürfen nur nach ordnungsgemäß geregelter Bezahlung genutzt werden. Der Unterkunftspreis wird zu 50 % bei der Buchung bezahlt, der Rest spätestens 30 Tage vor Beginn der Erbringung der Unterkunftsleistung; oder wenn im Vertrag oder auf der Rechnung anders definiert. Abgesehen von der Unterkunftsleistung werden alle zusätzlichen Leistungen sowie die Kaution gemäß Preisliste beim Reiseantritt an der Basis bezahlt.
- STORNIERUNGBEDINGUNGEN
Wenn der Servicenutzer aus irgendeinem Grund vom Mietvertrag rücktritt, kann er nach vorheriger Vereinbarung mit dem Serviceanbieter eine andere Person suchen, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. Bei Nichterfolg werden Stornokosten wie folgt verrechnet: – bei Stornierung bis 30 Tage vor Antritt der Reise – 50 % der vereinbarten Buchungskosten – bei Stornierung innerhalb von 40 Tagen vor Antritt der Reise- 100 % der vereinbarten Buchungskosten – bei Nichtanreise des Servicenutzers oder Nichtanmeldung innerhalb von 24 Stunden vor Reiseantritt – 100 % der vereinbarten Buchungskosten zzgl. Stornokosten. Wenn der Servicenutzer aus den nachstehend genannten Gründen (Tod in der Familie, schwere Verletzung, Krieg) vom Mietvertrag rücktritt, wird ihm der bereits gezahlte Betrag nicht rückerstattet, sondern der Serviceanbieter stellt ihm ein Boot zu einer Zeit bereit, die preislich mit der nicht ausgenutzten Unterkunftsleistung gleich ist, oder in der nächsten Saison. Bei Preisunterschieden werden die Vertragsparteien die Zahlung schriftlich regeln. Der Serviceanbieter haftet nicht für Schäden im Falle von Änderungen oder Stornierungen, die auf höhere Gewalt oder Naturgewalten (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorakte, außergewöhnliche sanitäre Bedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffe der zuständigen Behörden) zurückzuführen sind.
4. BOOTSÜBERGABE BEIM BOARDING
Der Servicenutzer ist verpflichtet, die Online-Crew-Liste auszufüllen, die mit dem Boarding Pass gesendet wird, bevor er an der Basis ankommt. Die Übernahme des Bootes ist ohne gültigen Boarding Pass und ohne vorausgefüllte Besatzungsliste und bezahlte Reservierung nicht möglich. Der Serviceanbieter übergibt das Boot in technisch einwandfreiem Zustand, gemäß den kroatischen Gesetzen und der Schiffsinventarliste ausgestattet. Das Boot wird mit Kraftstoff getankt am vereinbarten Ort und zu der in der Preisliste angegebenen oder mit dem Servicenutzer vereinbarten Zeit geliefert. Wenn der Servicenutzer das Boot nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vertraglich vereinbarten Charter übernimmt oder den Serviceanbieter über die Verspätung informiert, ist der Serviceanbieter berechtigt, den Buchungsvertrag zu kündigen. Sollte der Serviceanbieter das gebuchte Boot aus irgendeinem Grund nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit nicht bereitstellen können, kann er innerhalb von 48 Stunden ein anderes geeignetes Boot bereitstellen. Falls der Serviceanbieter dies nicht innerhalb von 48 Stunden tut, kann der Servicenutzer die Bootsnutzung mit Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags stornieren. Weitere Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen (z. B. Rückerstattung von Kosten für die Ankunft am Stützpunkt, zusätzliche Entschädigungen für verlorene Zeit usw.). Der Servicenutzer verpflichtet sich, bei Übernahme des Bootes Einsicht in dessen Zustand und Ausrüstung gemäß der Checkliste zu nehmen und sorgfältig zu prüfen. Alle festgestellten Mängel sollten in die Checkliste eingetragen werden, und diese sollten vom Serviceanbieter und Servicenutzer bestätigt werden. Mit der Unterzeichnung der Inventarliste wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Boot mit allen angegebenen Ausrüstungen, technisch einwandfrei und im vorgefundenen Zustand übernommen hat und er dafür die volle Verantwortung übernimmt. Mögliche versteckte Mängel des Wasserfahrzeugs oder seiner Ausrüstung, die dem Serviceanbieter bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs nicht bekannt waren, sowie Mängel, die nach der Übergabe auftreten können, berechtigen den Servicenutzer nicht zur Minderung des Preises für die Unterkunftsleistung. Wenn der Serviceanbieter feststellt, dass der Servicenutzer/Bootsfahrer nicht über die erforderlichen Navigationskenntnisse verfügt, um das Boot zu steuern, behält sich der Serviceanbieter das Recht vor, dem Boot die Fahrt zu untersagen. In diesem Fall wird dem Kunden bis zum Ende der Unterkunftsleistung ein kostenpflichtiger Skipper zugewiesen.
- BOOTSRÜCKGABE NACH VERLASSEN DES BOOTES
Der Zeitpunkt der Übergabe des Bootes bei der Rückkehr zur Basis wird mit der Buchungsbestätigung festgelegt. Der Servicenutzer kann in Absprache mit dem Serviceanbieter einen anderen Zeitpunkt für die Abgabe festlegen. Der Servicenutzer übergibt das mit Kraftstoff gefüllte und in Ordnung befindliche Boot (das Boot von Müll entleeren). Bei vorsätzlichem Hinterlassen von Unordnung und Müll auf dem Boot hat der Serviceanbieter das Recht, dem Servicenutzer Kosten für eine zusätzliche Reinigung des Bootes in Höhe des Transitlogs (kann von der Kaution, durch Barzahlung oder manuelle Eingabe des Betrags von der Kreditkarte abgezogen werden) in Rechnung zu stellen. Wenn der Servicenutzer das Wasserfahrzeug nach Mietende übergibt, bleibt auf dem Wasserfahrzeug zu übernachten, und danach festgestellt wird, dass am Wasserfahrzeug etwas kaputt geworden ist oder festgestellt wird, dass dem Wasserfahrzeug etwas fehlt (Ausrüstung, etc.), der Schwarztank gestopft ist etc. hat der Seviceanbieter das Recht, dem Servicenutzer den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen (mit der Kaution verrechnen, durch Barzahlung oder manueller Eingabe des Betrags von der Kreditkarte abziehen). Der Servicenutzer ist verpflichtet, den Serviceanbieter über Mängel am Wasserfahrzeug zu informieren. Der Serviceanbieter prüft und übernimmt das Wasserfahrzeug und informiert den Servicenutzer über alle Mängel und Schäden, die nicht auf der Checkliste aufgeführt sind. Alle Schäden und Mängel am Boot, die als direkte Folge von Materialverschleiß, von in der Checkliste aufgeführten Mängeln und höherer Gewalt (z. B. Blitzeinschlag) entstanden sind, fallen nicht unter die Verantwortung des Servicenutzers. Der Servicenutzer ist verpflichtet, alle anderen Schäden gemäß Artikel 7 dieser Bedingungen vollständig zu ersetzen. Wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, das Boot in der vereinbarten Zeit zurückzugeben, muss der Basisleiter informiert werden. Bei witterungsbedingter Überschreitung der Rückgabefrist trägt der Servicenutzer alle daraus entstehenden Kosten zugunsten des Serviceanbieters. Es wird daher empfohlen, die Route sicher zu planen. Die Rückkehr in die Marina ist in den Abendstunden des Tages vor der Ausschiffung obligatorisch, sofern im Mietvertrag nicht anders angegeben (durch kurzere oder längere Mietzeiträume) wird.
- VERSICHERUNG
Das Boot ist für Schäden an Dritten (Pflichtversicherung) und Kasko in Höhe des deklarierten Bootswertes für Risiken (gemäß Versicherungspolice) mit einem Selbstbehalt versichert. Bei größeren Unfällen sowie der Beteiligung anderer Wasserfahrzeuge ist eine Anzeige bei der ersten zuständigen Hafenbehörde und die Anfertigung eines Protokolls (Hergang, Feststellung des Schadens, Feststellung des Schaedenverursachers) an die Versicherung erforderlich und der Fall muss gleichzeitig dem Serviceanbieter gemeldet werden. Kommt der Servicenutzer nicht allen seinen Verpflichtungen nach, kann ihm der entstandene Schaden vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Die Versicherung deckt Schäden an den Segeln nicht ab, und die Kosten des Schadens gehen vollständig zu Lasten des Servicenutzers. Gleiches gilt für Motorschäden, die durch Ölmangel im Motor verursacht werden -daher ist der Servicenutzer verpflichtet, das Öl im Motor täglich zu überprüfen. Persönliche Gegenstände der Besatzung sind nicht versichert und es wird dem Servicenutzer empfohlen, diese abzusichern. Die Besatzung ist versichert.
- KAUTION
Bei Übergabe des Wasserfahrzeugs wird eine Kaution gemäß gültiger Preisliste hinterlegt, die zur Begleichung des Schadens dient, der auf ein während der Nutzung des Wasserfahrzeugs eingetretenes Schadensereignis am Wasserfahrzeug zurückzuführen ist. Die Höhe der Kaution ist der Checkliste zu entnehmen. Die unterschriebene Checkliste gilt als Zahlungsbestätigung bei der Übernahme des Bootes. Mit der Unterzeichnung der Checkliste bei Bootsübernahme verpflichtet sich der Servicenutzer, für Schäden und Mängel am Boot, die während der Bootsnutzung entstanden sind, aufzukommen. Bei Schäden und Mängeln leistet der Serviceanbieter eine Zahlung aus der Höhe der Kaution, in Höhe des tatsächlichen Schadens. Für den Fall, dass die Schadenshöhe nicht festgestellt werden kann, hat der Serviceanbieter das Recht, die Kaution bis zur Feststellung der Schadenshöhe in voller Höhe einzubehalten. Für den Fall, dass ein anderes Boot an einem Schadensereignis beteiligt ist, hat der Serviceanbieter das Recht, die Kaution in voller Höhe bis zur Feststellung der Haftung einzubehalten. Die Kaution wird bei unbeschädigter und termingerechter Rückgabe ohne Abzüge zurückerstattet. Die Kaution wird auch hinterlegt, wenn der Servicenutzer einen Skipper anstellt. Bei grober Fahrlässigkeit und/oder Verlust eines oder mehrerer Teile des Bootes und der Ausrüstung trägt der Servicenutzer alle Kosten. Er erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn Schäden auf dem Boot festgestellt werden, der Serviceanbieter von der erhaltenen Kaution oder durch manuelle Eingabe des Betrages von der Kreditkarte des Servicenutzers den entstandenen Schaden gemäß dem Kostenvoranschlag oder der Preisliste abzieht. Zu diesem Zweck erklärt sich der Servicenutzer damit einverstanden, dass seine persönlichen Dokumente und die Kreditkarte kopiert werden, wenn die Kaution über Autorisierung der Zahlung über dem POS-Automaten erfolgt. Der Serviceanbieter empfiehlt dem Servicenutzer, eine Haftpflichtversicherung bei seinem Beauftragten oder beim Serviceanbieter in der Basis gemäß der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste abzuschließen. Die Kaution kann bar, per Kreditkarte oder Kautionsversicherung bezahlt werden. Die Kautionsversicherung deckt den Treibstoff, Außenbordmotor und Beiboot nicht ab.
- VERPFLICHTUNGEN DES SERVICENUTZERS
Der Servicenutzerdes verpflichtet sich, in kroatischen Hoheitsgewässern zu fahren. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Bescheinigung oder Genehmigung. Es ist nicht gestattet, das Boot an Dritte unterzuvermieten oder zu übergeben, mehr Personen an Bord zu nehmen, als in der Crewliste angegeben sind, nachts bei unsicherem Wetter zu fahren, gegen öffentliche Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zu verstoßen. Für die daraus entstehenden Folgen ist der Servicenutzer verantwortlich. Der Servicenutzer, d. h. der Bootsfahrer, muss über die erforderliche Lizenz zum Führen eines Bootes auf offener See verfügen, die eine Lizenz zum Arbeiten mit einer Funkstation umfasst. Im Falle eines Ausfalls des Bootes oder der Bootsausrüstung ist der Servicenutzer verpflichtet, den Serviceanbieter unverzüglich unter einen in den Bootsdokumenten beigefügten Telefonnummern zu benachrichtigen. Der Serviceanbieter verpflichtet sich, den Mangel nach Erhalt der Mitteilung zu beseitigen. Wenn er den Mangel innerhalb von 48 Stunden behebt, hat der Servicenutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ist das Boot technisch oder funktionell nicht mehr schifffahrtstauglich und hat der Servicenutzer dies nicht zu vertreten, wobei der Serviceanbieter nicht in der Lage ist, den Mangel innerhalb von 48 Stunden zu beheben oder ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen, kann der Servicenutzer den Vertrag kündigen. Dabei hat er Anspruch auf Erstattung der bezahlten Dienstleistungen unter Berücksichtigung der genutzten Dienstleistungen bis zum Tag der Ausschiffung. Wenn das Boot seetüchtig ist und ein technischer Defekt vorliegt, der kein sofortiges Eingreifen erfordert, wird der Serviceanbieter die Reparatur in kürzester Zeit oder bei der nächstmöglichen Werkstatt organisieren. Wenn der Servicenutzer das Boot so weit beschädigt oder das Boot an einem Havariefall teilnimmt, mit der Folge, dass das Boot technisch nicht mehr funktionstüchtig oder schifffahrtssicher ist, und der Serviceanbieter das eben feststellt, muss der Servicenutzer das Boot verlassen und hat keinen Anspruch auf keine Entschädigung oder Ersatzboot. Der Servicenutzer verpflichtet sich, die zuständigen Behörden und den Serviceanbieter im Falle des Verschwindens des Bootes oder seiner Ausrüstung, bei Betriebsunfähigkeit des Bootes, im Falle einer Beschlagnahme, Wegnahme oder eines staatlichen Schifffahrtsverbots die Behörden oder Dritte zu informieren. Kommt der Servicenutzer seiner Pflichten nicht nach, trägt er gegenüber dem Serviceanbieter volle Verantwortung für alle Folgen. Ereignet sich während der Chartrzeit ein Unfall oder Zwischenfall, ist er verpflichtet, den Serviceanbieter darüber zu informieren. Für den Fall, dass der Servicenutzer den Schaden vor Ort beheben kann, muss er sich unabhängig von der Verantwortung für den verursachten Schaden zuerst mit dem Serviceanbieter in Verbindung setzen. Stellt er fest, dass der Servicenutzer aufgrund mangelnden Kenntnisse, Alkoholeinfluss, Betäubungsmitteln etc. nicht in der Lage ist, das Boot zu fahren, kann er die Abfahrt des Bootes untersagen oder als letztes Mittel anordnen, dass das Boot übergeben wird und die verursachten Schaden in Rechnung stellen.
- BESCHWERDEN
Der Servicenutzer hat das Recht, sich schriftlich zu beschweren. Für den Fall, dass die Beschwerde Geldforderungen gegenüber dem Serviceanbieter beinhaltet, werden nur Beschwerden berücksichtigt, die unmittelbar nach der Rückkehr oder dem Verlassen des Bootes eingereicht werden
- STREITBEILEGUNG